Asbestgefahr besteht weiterhin
Trotz Verbot bedroht Asbest nach wie vor die Gesundheit von Arbeitnehmenden. Bis 1990 wurde Asbest in die Schweiz importiert und verbaut. Der gefährliche Werkstoff ist deshalb immer noch in vielen Gebäuden anzutreffen.
Solange Asbest in Baumaterialen fest gebunden ist, stellt er keine Gefahr dar. Wer jedoch bei Umbau-, Unterhalts- und Renovationsarbeiten Asbestfasern freisetzt und einatmet, gefährdet seine Gesundheit in hohem Masse. Um sich und andere zu schützen, müssen Sie wissen, wo Asbest vorkommen kann und richtig handeln.
Solange Asbest in Baumaterialen fest gebunden ist, stellt er keine Gefahr dar. Wer jedoch bei Umbau-, Unterhalts- und Renovationsarbeiten Asbestfasern freisetzt und einatmet, gefährdet seine Gesundheit in hohem Masse. Um sich und andere zu schützen, müssen Sie wissen, wo Asbest vorkommen kann und richtig handeln.
Wo kann Asbest vorkommen?
Grundsätzlich gilt: In allen Gebäuden, die vor 1990 erstellt wurden, kann Asbest verbaut sein. Eingeatmete Asbestfasern gefährden die Gesundheit.
- In allen Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden, muss mit Asbest gerechnet werden.
- Klären Sie bei Umbau- und Renovationsarbeiten frühzeitig eine Asbestgefährdung ab und ziehen Sie bei Bedarf einen Experten bei.